Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.01.2011

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   OLG München, 11.01.2011 - 6 W 1279/10   

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https://dejure.org/2011,28663
OLG München, 11.01.2011 - 6 W 1279/10 (https://dejure.org/2011,28663)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2011 - 6 W 1279/10 (https://dejure.org/2011,28663)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 6 W 1279/10 (https://dejure.org/2011,28663)
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Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Unterscheidungskraft bei fremdsprachiger Marke "Pasto Pronto"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 262
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   OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10   

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OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10 (https://dejure.org/2011,64712)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2011 - 6 W 1279/10 (https://dejure.org/2011,64712)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass (vertiefte) Kenntnisse der italienischen Sprache nur bei einem geringen Teil der angesprochenen Verkehrskreise vorhanden sind (vgl. hierzu auch BPatG MarkenR 1999, 409, 410; MarkenR 2007, 527).

    Dass der Begriff "p p" Eingang in die Fachsprache beim Angebot von italienischen Speisen gefunden hat, d. h. den inländischen Fachkreisen bekannt ist (vgl. BPatG MarkenR 2007, 527 Tz. 18 - rapido) ist durch die zu den Akten gereichen Unterlagen nicht belegt.

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10
    Nach der Rechtsprechung kommt eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt (BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 60 - airdsl).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2006, 411, 413 Tz. 32 - Matratzen Concord/Hukla) steht der Eintragung eines in der Sprache eines EU-Staates nicht unterscheidungskräftigen oder beschreibenden Wortes als nationale Marke in einem anderen Mitgliedsstaat gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. b und c der Markenrichtlinie nicht entgegen, soweit nicht die beteiligten Verkehrskreise in dem Staat, in dem die Eintragung begehrt werde, im Stande seien, die Bedeutung dieses Wortes zu erkennen.
  • BPatG, 25.08.1999 - 32 W (pat) 181/99

    Schutzfähigkeit des Wortzeichens "certo"; Zurückweisung des Antrags wegen

    Auszug aus OLG München, 10.01.2011 - 6 W 1279/10
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass (vertiefte) Kenntnisse der italienischen Sprache nur bei einem geringen Teil der angesprochenen Verkehrskreise vorhanden sind (vgl. hierzu auch BPatG MarkenR 1999, 409, 410; MarkenR 2007, 527).
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